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Wichtige Hinweise zum Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien bzw. Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien bzw. Akkus enthalten, sind wir als Verkäufer verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Rückgabepflicht von Batterien bzw. Akkus
Sie, als Endnutzer, sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.
Sie können die Batterien bzw. Akkus nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. an Kommunale Sammelstellen oder an Sammelstellen im Handel vor Ort) unentgeltlich zurückgeben.
Sie können die Batterien bzw. Akkus auch per Post an den Verkäufer zurücksenden.
In unserem Einzugsgebiet holen wir auf Anfrage Ihre gebrauchten Batterien bzw. Akkus unentgeltlich ab und führen Sie der Verwertung zu.
Kenzeichnung von Batterien bzw. Akkus
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten / durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Darunter befindet sich das chemische Symbol des jeweiligen Schadstoffes.
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf!
Die chemischen Symbole bedeuten folgendes:
+ Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
+ Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
+ Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
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